
- Unsere Preise verstehen sich exkl. MWST. Preisänderungen bleiben ausdrücklich jederzeit vorbehalten (unsere Mehrwertsteuernummer 169’278).
- Einflüsse durch höhere Gewalt sowie Preissteigerungen infolge Rohstoffverknapppung entbindet uns aller eingegangenen Verpflichtungen.
- Zahlungskonditionen: 30 Tage – netto.
Es gelten in jedem Fall die in unseren Fakturen vermerkten Konditionen.
Verzugszins: 8 %
Bei Betreibung, Nachlasstundung und Konkurs entfällt jeglicher Rabattanspruch. Bei Nettofakturen gelten die zurzeit gültigen, offiziellen Brutto-Listenpreise.
- Lieferungen nach Graubünden werden ab Chur respektive Landquart mit einem Bergzuschlag belastet. Auslandlieferungen werden mit der effektiven Verzollungsbebühr belastet.
- Lieferungen ab unserem Lager in Wittenbach unter einem Warenwert von Fr. 2'000.-- (inkl. MWST) werden mit einem Fracht-/ Umtriebszuschlag von Fr. 61.20 pro Lieferung belastet.
- Lieferungen ab unserem Lager in Wittenbach ab einem Warenwert von Fr. 2'001.-- (inkl. MWST) werden mit einem Fracht-/ Umtriebszuschlag von Fr. 48.-- pro Lieferung belastet.
Für Direktlieferungen ab Herstellerwerk gelten die Lieferbedingungen des jeweiligen Lieferanten. - Gewisse Artikel werden auf Leihpaletten geliefert. Nicht zurückgegebene Paletten werden verrechnet.
- Lieferungen verstehen sich ausdrücklich ohne Ablad. Erfolgt der Ablad durch unseren Chauffeur, behalten wir uns vor, die Kosten in Rechnung zu stellen. Lieferungen von grösseren Mengen, die nicht durch den Chauffeur abgeladen werden können, nehmen wir, unter Belastung der Frachtkosten, an unser Lager zurück. Lieferungsverschiebungen ab unserem Lager müssen mind. 24 Stunden vorher gemeldet werden.
- Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Auslieferung der Ware anzumelden.
- Retouren werden nur in Ausnahmefällen und in einwandfreiem Zustand unter vorheriger Avisierung angenommen. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
- Retouren werden zu 70 % des Netto-Warenwertes vergütet, abzüglich Fr. 100..-- Umtriebsentschädigung. Die Vergütung erfolgt in Form einer Warengutschrift zur späteren Verrechnung.
- Die vorliegenden Bedingungen treten bei Auftragserteilung in Kraft. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Im weiteren gelten die Bestimmungen des OR.
- Gerichtstand bildet der Sitz unserer Firma.
Stand: 1. Januar 2009
